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Internationaler Tag des Ehrenamts

Margarete Maier für ihr Engagement als ehrenamtliche Betreuerin ausgezeichnet


BAD IBURG, 17.12.2018

Mehr als 50 Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig entscheiden und erledigten konnten, hat Margarete Maier aus Bad Rothenfelde in den vergangenen 17 Jahren als ehrenamtliche Betreuerin unterstützt. Aktuell führt sie 6 Betreuungen. Für dieses besondere gesellschaftliche Engagement wurde sie am vergangenen Freitag im Amtsgericht Hannover von Justizstaatssekretär Stefan von der Beck ausgezeichnet. Er begrüßte rund 30 ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer aus ganz Niedersachsen und dankte ihnen für ihr wichtiges gesellschaftliches Engagement. Diesem Dank schloss sich Susanne Kirchhoff, Direktorin des Amtsgerichts Bad Iburg, ausdrücklich an: „Jeder von uns kann in eine Lage kommen, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln kann. Dann ist es ein Segen, dass es Menschen wie Margarete Maier gibt, die ehrenamtlich unterstützen.“ Gemeinsam mit Ludger Koopmann vom Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen und Melanie Grote von der Betreuungsstelle des Landkreises hatte sie dem Justizministerium vorgeschlagen, Margarete Maier für ihr langjähriges Engagement zu ehren – stellvertretend auch für die übrigen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer beim Amtsgericht Bad Iburg.

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Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Der Betreuer ist nicht dazu da, das tägliche Leben des Betreuten zu regeln, also z. B. für ihn zu kochen oder ihn zum Arzt zu fahren. Vielmehr geht es darum, dass der Betreuer die rechtlichen Entscheidungen für den Betreuten trifft. Dabei bestellt das Gericht vorzugsweise einen ehrenamtlichen Betreuer. Der Gesetzgeber hat der Bestellung der ehrenamtlichen Betreuer grundsätzlich den Vorrang vor einer Betreuung durch einen Berufsbetreuer eingeräumt. Damit sollen nicht nur finanzielle Ressourcen eingespart werden, sondern es solle ausdrücklich Raum für gesellschaftliche Solidarität gegeben werden. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten einen menschlich überaus wertvollen Dienst und helfen dem betreuten Menschen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Zahl der Betreuungen hat in den vergangenen 25 Jahren stark zugenommen. Das liegt zum einen daran, dass immer mehr Menschen ein hohes Alter erreichen. Insbesondere demenzielle Erkrankungen nehmen zu. Zum anderen sind weite Lebensbereiche immer mehr „verrechtlicht“, sodass immer mehr Menschen Schwierigkeiten haben, sich im Leben zurechtzufinden. Beim Amtsgericht Bad Iburg gehen jährlich rund 300 neue Anträge auf Einrichtung einer Betreuung ein. Insgesamt sind hier rund 1.300 Betreuungsverfahren anhängig.

 
 
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