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Vollstreckungsabteilung

Zwangsvollstreckungen werden von den Gerichtsvollziehern und dem Vollstreckungsgericht des Amtsgerichts bearbeitet. Die Gerichtsvollzieher sind zum Beispiel für die Abnahme der Vermögensauskunft (früher: „eidesstattliche Versicherung“; davor: „Offenbarungseid“) sowie Pfändung, Räumung und Zustellungen zuständig, das Vollstreckungsgericht unter anderem für die Forderungspfändung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Rechtsbehelfe und Einwendungen im Vollstreckungsverfahren, Erlass von Haftbefehlen und Durchsuchungsbeschlüssen.


Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Vollstreckungsgerichts verteilt die Aufträge an die Gerichtsvollzieher. Die Listen der Gerichtsvollzieher und der Straßenverzeichnisse finden Sie hier.


Zum 1. Januar 2013 wurde bei dem Amtsgericht Goslar das Zentrale Vollstreckungsgericht für Niedersachsen eingerichtet. Dort wird ein landesweites Schuldnerverzeichnis geführt. Die Daten sind auch bundesweit verknüpft. Eingetragen werden Personen, die ihren vollstreckungsrechtlichen Auskunftspflichten nicht nachkommen oder gegen die die Vollstreckung erfolglos geblieben ist. Das bisherige Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts Bad Iburg bleibt bestehen, läuft aber aus.
Weitere Informationen erhalten Sie über das und beim Zentralen Vollstreckungsgericht für Niedersachsen.Justizportal des Bundes und der Länder

Hier finden Sie den aktuellen Geschäftsverteilungsplan und die Straßenverzeichnisse der hiesigen Gerichtsvollzieher

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